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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anbieter:innen

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Frauengasse 7

8010 Graz

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anbieter:innen

Stand: 11.08.2026

Diese Anbieter-AGB regeln die Nutzung des Go-Yeah Studios, der Anbieterfunktionen, Anbieterprofile, Buchungs-, Zahlungs-, Gutschein-, Marketing- und Plattformleistungen durch Anbieter:innen.

Betreiberin der Plattform ist:

Go-World OG i.G.
Frauengasse 7
8010 Graz
Österreich
E-Mail: office@go-yeah.com

Im Folgenden wird die Go-World OG i.G. als „Go-Yeah“, „wir“, „uns“ oder „Plattformbetreiberin“ bezeichnet.


1. Geltungsbereich

Diese Anbieter-AGB gelten für alle Anbieter:innen, Unternehmen, Einzelunternehmer:innen, Vereine, Organisationen, Gemeinden, Partner:innen, Creator:innen und sonstigen Personen oder Rechtsträger, die über Go-Yeah Anbieterprofile, das Go-Yeah Studio, Portal-Präsenzen, Buchungsfunktionen, Zahlungsfunktionen, Gutscheinlösungen, Marketingfunktionen, SaaS-Pakete oder sonstige Anbieterleistungen nutzen.

Diese Anbieter-AGB gelten insbesondere für:

• die Erstellung und Darstellung von Anbieterprofilen
• die Nutzung des Go-Yeah Studios
• Anbieter-Accounts
• SaaS-Pakete und kostenpflichtige Zusatzleistungen
• Kontakt- und Buchungsanfragen
• direkte Buchungen
• Online-Zahlungen
• Gutscheine
• Provisionen
• Content-, Marketing- und Sichtbarkeitsleistungen
• KI-gestützte Inhalte
• Bewertungen
• Anbieterpflichten, Haftung und Freistellung


Für Konsument:innen und sonstige Nutzer:innen gelten gesonderte Nutzungsbedingungen für das Go-Yeah Portal.

Abweichende Bedingungen von Anbieter:innen gelten nur, wenn Go-Yeah ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.


2. Rolle von Go-Yeah

Go-Yeah betreibt eine digitale Plattform für regionale Freizeit-, Erlebnis- und Aktivitätsangebote. Go-Yeah stellt Anbieter:innen insbesondere technische Plattformfunktionen, Sichtbarkeit, Anbieterprofile, SaaS-Funktionen, Marketing- und Contentfunktionen, Anfrage-, Buchungs-, Zahlungs- und Gutscheinlösungen zur Verfügung.

Go-Yeah kann je nach Funktion insbesondere tätig werden als:

• Plattformbetreiberin
• SaaS-Anbieterin
• technische Dienstleisterin
• Vermittlerin
• Marketingdienstleisterin
• Zahlungsabwicklungsstelle
• Gutscheinplattform
• Anbieterin eigener Leistungen, sofern ausdrücklich angegeben


Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist Go-Yeah nicht Veranstalterin, Reiseveranstalterin, Erbringerin oder Vertragspartnerin der von Anbieter:innen angebotenen Freizeit-, Erlebnis- oder Aktivitätsleistungen.

Der Vertrag über die jeweilige Anbieterleistung kommt grundsätzlich direkt zwischen Anbieter:in und Konsument:in zustande. Go-Yeah stellt hierfür die technische Plattform, Vermittlungs-, Kommunikations-, Buchungs-, Zahlungs- und Sichtbarkeitsinfrastruktur bereit.


3. Anbieter:innen

Anbieter:innen können insbesondere Unternehmen, Einzelunternehmer:innen, Vereine, Gemeinden, Organisationen, Creator:innen oder sonstige Anbieter regionaler Freizeit-, Erlebnis- und Aktivitätsangebote sein.

Anbieter:innen müssen rechtlich befugt sein, die von ihnen angebotenen Leistungen zu erbringen. Sie sind selbst dafür verantwortlich, über alle erforderlichen Berechtigungen, Gewerbeberechtigungen, behördlichen Genehmigungen, Qualifikationen, Versicherungen, Sicherheitskonzepte und sonstigen Voraussetzungen zu verfügen.

Go-Yeah ist berechtigt, Anbieter:innen nach eigenem Ermessen abzulehnen, nur eingeschränkt freizuschalten, zu prüfen, zu sperren oder zu entfernen, insbesondere wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit, Seriosität, Sicherheit, Qualität oder Plattformtauglichkeit des Angebots bestehen.

Ein Anspruch auf Aufnahme, Freischaltung, dauerhafte Darstellung oder bestimmte Platzierung auf der Plattform besteht nicht.


4. Registrierung und Anbieter-Account

Anbieter:innen können sich selbst über die Website registrieren, durch Go-Yeah eingeladen werden, ein vorab angelegtes Profil übernehmen oder durch Go-Yeah manuell freigeschaltet werden.

Bei Registrierung und Nutzung des Go-Yeah Studios sind alle erforderlichen Angaben vollständig, richtig und aktuell zu machen. Dazu können insbesondere gehören:

• Unternehmensname
• Rechtsform
• Ansprechpartner:in
• Adresse
• E-Mail-Adresse
• Telefonnummer
• Website
• UID-Nummer
• Firmenbuchnummer
• Gewerbeberechtigung
• Bankdaten
• Zahlungsdaten
• Angebotsdaten
• Bilder und Logos
• Preise
• Verfügbarkeiten
• Anbieter-AGB
• Stornobedingungen
• Sicherheits- und Teilnahmeinformationen


Anbieter:innen sind verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen. Handlungen über den Anbieter-Account gelten als Handlungen des jeweiligen Anbieters bzw. der jeweiligen Anbieterin, soweit sie von diesem bzw. dieser zu vertreten sind.

Go-Yeah kann Anbieter-Accounts sperren oder löschen, wenn gegen diese Anbieter-AGB, gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, Sicherheitsanforderungen oder berechtigte Interessen von Go-Yeah, Nutzer:innen oder anderen Anbieter:innen verstoßen wird.


5. Reverse-Onboarding und vorab angelegte Anbieterprofile

Go-Yeah kann Anbieterprofile auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen vorab anlegen, strukturieren und auf der Plattform darstellen.

Hierfür können insbesondere öffentlich zugängliche Informationen aus folgenden Quellen verwendet werden:

• Anbieter-Websites
• Social-Media-Profile
• Google Business Profile
• Tourismusportale
• Buchungsplattformen
• öffentlich verfügbare Bilder oder Bilddatenbanken
• sonstige öffentlich zugängliche Informationsquellen


Dabei können insbesondere folgende Informationen verarbeitet und dargestellt werden:

• Unternehmensname
• Name von Ansprechpartner:innen oder Einzelunternehmer:innen, soweit öffentlich ersichtlich
• Adresse
• E-Mail-Adresse
• Telefonnummer
• Website
• Öffnungszeiten
• Beschreibungstexte
• Preise
• Bilder oder Platzhalterbilder
• Social-Media-Links
• Kategorien
• Standortdaten
• Angebotsinformationen


Fremde Beschreibungstexte können sinngemäß zusammengefasst, neu formuliert, strukturiert, übersetzt oder für die Plattformdarstellung angepasst werden.

Anbieter:innen können jederzeit die Übernahme, Korrektur, Ergänzung oder Löschung eines Profils verlangen. Entsprechende Anfragen können an office@go-yeah.com gesendet werden.

Go-Yeah wird berechtigte Korrektur- oder Löschanfragen innerhalb angemessener Frist prüfen und bearbeiten.

Nach Übernahme eines Profils ist der jeweilige Anbieter bzw. die jeweilige Anbieterin für die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit des Profils und der darin dargestellten Inhalte verantwortlich.


6. Anbieterinhalte

Anbieter:innen können über das Go-Yeah Studio oder im Rahmen der Zusammenarbeit Inhalte bereitstellen, eintragen, hochladen oder freigeben. Dazu können insbesondere gehören:

• Texte
• Bilder
• Videos
• Logos
• Preise
• Termine
• Verfügbarkeiten
• Gutscheine
• Anbieter-AGB
• Stornobedingungen
• Sicherheitsinformationen
• Teilnahmevoraussetzungen
• Angebotsbeschreibungen
• sonstige Inhalte


Anbieter:innen sichern zu, dass alle bereitgestellten Inhalte richtig, aktuell, vollständig und rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.

Anbieter:innen dürfen insbesondere keine Inhalte bereitstellen, die:

• gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen
• Rechte Dritter verletzen
• irreführend oder falsch sind
• diskriminierend, beleidigend oder rechtswidrig sind
• unzulässige Werbung enthalten
• gegen Jugendschutz-, Verbraucherschutz- oder Sicherheitsvorschriften verstoßen
• dem Ansehen von Go-Yeah oder der Plattform schaden können


Go-Yeah ist berechtigt, Anbieterinhalte zu prüfen, zu bearbeiten, zurückzuweisen, zu sperren, zu entfernen oder deren Sichtbarkeit einzuschränken, wenn ein Verstoß gegen diese Anbieter-AGB, gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder Plattformstandards vermutet wird.


7. Nutzungsrechte an Anbieterinhalten

Anbieter:innen räumen Go-Yeah an allen bereitgestellten oder freigegebenen Inhalten ein nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes, zeitlich für die Dauer der Zusammenarbeit sowie im erforderlichen Nachwirkungsumfang geltendes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein, soweit dies für den Betrieb, die Bewerbung, Darstellung, technische Verarbeitung und Weiterentwicklung der Plattform erforderlich ist.

Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere:

• Darstellung auf der Plattform
• Darstellung in Anbieterprofilen und Angebotsseiten
• technische Speicherung und Verarbeitung
• Vervielfältigung
• öffentliche Zugänglichmachung
• Bearbeitung, Kürzung und Formatierung
• Übersetzung
• SEO-Optimierung
• Nutzung in Newslettern
• Nutzung in Social Media
• Nutzung in Ads und Werbekampagnen
• Nutzung über Partnerkanäle
• KI-gestützte Optimierung und Strukturierung
• Nutzung für Plattformkommunikation und Marketingmaterialien

Anbieter:innen sichern zu, dass sie zur Einräumung dieser Rechte berechtigt sind und dass durch die Nutzung der Inhalte durch Go-Yeah keine Rechte Dritter verletzt werden.

Go-Yeah ist nicht verpflichtet, Anbieterinhalte zu verwenden, zu veröffentlichen oder dauerhaft verfügbar zu halten.


8. KI-gestützte Inhalte

Go-Yeah kann KI-Tools zur Unterstützung von Textgenerierung, Übersetzung, Kategorisierung, SEO-Optimierung, Anbieterbeschreibungen, Datenstrukturierung, Marketing, Support und sonstigen Plattformfunktionen einsetzen.

Anbieter:innen stimmen zu, dass Anbieterinhalte, Angebotsdaten und öffentlich verfügbare Informationen zu diesen Zwecken verarbeitet, strukturiert, zusammengefasst, optimiert oder übersetzt werden können, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Anbieter:innen sind verpflichtet, KI-generierte oder KI-unterstützte Inhalte vor Veröffentlichung, Freigabe oder Übernahme sorgfältig zu prüfen. Dies betrifft insbesondere Angebotsbeschreibungen, Preise, Leistungsangaben, Teilnahmevoraussetzungen, Sicherheitsinformationen, Markenangaben, Zertifizierungen, Gesundheits- oder Leistungsversprechen und sonstige anbieterseitige Angaben.

Anbieter:innen müssen sicherstellen, dass KI-generierte oder KI-unterstützte Inhalte richtig, aktuell, vollständig, rechtmäßig, nicht irreführend und mit allen anwendbaren Kennzeichnungs-, Transparenz-, Marken-, Urheber-, Datenschutz- und Verbraucherpflichten vereinbar sind.

KI-generierte oder KI-bearbeitete Inhalte sind klar und angemessen zu kennzeichnen, wenn eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht besteht, wenn der Inhalt realistisch wirkt und Nutzer:innen über die künstliche Erzeugung oder Bearbeitung getäuscht werden könnten oder wenn Go-Yeah eine Kennzeichnung verlangt.

Dies gilt insbesondere für realistisch wirkende KI-Bilder, KI-generierte oder KI-bearbeitete Videos, synthetische Stimmen, Avatare, Deepfakes, realistisch wirkende Darstellungen von Personen, Orten, Anbieter:innen, Marken, Events oder sonstigen Inhalten, die Nutzer:innen als vollständig real oder unverändert verstehen könnten.

Anbieter:innen dürfen KI nicht einsetzen, um Identitäten, Zertifizierungen, Markenbeziehungen, offizielle Partnerschaften, Teilnehmer:innen, Erfahrungsberichte, Bewertungen, Leistungsnachweise, Sicherheitsstandards oder sonstige Tatsachen vorzutäuschen.

Go-Yeah ist berechtigt, KI-generierte oder KI-unterstützte Inhalte zu prüfen, zurückzustellen, zu kennzeichnen, zu bearbeiten, zu entfernen oder deren Veröffentlichung abzulehnen, wenn dies rechtlich erforderlich ist oder zur Vermeidung von Irreführung, Rechtsverletzungen oder Reputationsrisiken zweckmäßig erscheint.

Eine Veröffentlichung oder Freigabe durch Go-Yeah stellt keine rechtliche Bestätigung dar, dass der jeweilige KI-Einsatz zulässig, ausreichend gekennzeichnet oder frei von Rechten Dritter ist.

Nach Freigabe oder Übernahme durch Anbieter:innen sind diese für Richtigkeit, Aktualität, Rechtmäßigkeit, Transparenz und Vollständigkeit der Inhalte verantwortlich.


9. Leistungen von Go-Yeah Studio

Go-Yeah Studio kann je nach Paket und technischer Verfügbarkeit insbesondere folgende Leistungen umfassen:

• Anbieterprofil
• Portal-Präsenz
• Website- oder Landingpage-Funktionen
• Content-Erstellung
• SEO-Funktionen
• Social-Media-Unterstützung
• Marketing-Co-Pilot
• Sales-Co-Pilot
• Kontaktanfragen
• Buchungsanfragen
• direkte Buchungen
• Gutscheinverkauf
• Zahlungsabwicklung
• Analytics und Performance-Daten
• sonstige digitale Funktionen

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Paket, individuellen Vereinbarungen, Leistungsbeschreibungen, Angeboten oder den jeweils auf der Website dargestellten Informationen.

Go-Yeah ist berechtigt, Funktionen weiterzuentwickeln, zu ändern, zu ersetzen, zu erweitern oder einzuschränken, soweit dies für Anbieter:innen zumutbar ist.


10. Verfügbarkeit, Wartung und Support

Go-Yeah bemüht sich um einen stabilen und sicheren Betrieb der Plattform. Eine jederzeitige, ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit wird jedoch nicht garantiert, sofern keine ausdrückliche Service-Level-Vereinbarung besteht.

Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen, Updates, Änderungen der Infrastruktur, höhere Gewalt oder sonstige Umstände können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.

Support erfolgt, soweit angeboten, insbesondere per E-Mail oder über die auf der Plattform vorgesehenen Kommunikationskanäle.

Reaktionszeiten oder bestimmte Service-Level gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.


11. Pakete, Preise und kostenpflichtige Leistungen

Go-Yeah kann kostenlose und kostenpflichtige Anbieterpakete anbieten. Nach der derzeitigen Paketlogik können insbesondere folgende Pakete bestehen:

• Free
• Starter
• Run
• Scale
• individuelle Pakete
• Zusatzmodule

Der konkrete Leistungsumfang, die jeweils aktuellen Preise, Rabatte, Zusatzmodule, Zahlungsintervalle und Sonderkonditionen ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste, dem gewählten Paket, dem Angebot, der Website, dem Go-Yeah Studio oder einer individuellen Vereinbarung.

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Go-Yeah ist berechtigt, Preise mit angemessener Vorankündigung zu ändern. Preisänderungen für laufende Vertragsverhältnisse werden Anbieter:innen rechtzeitig mitgeteilt. Widerspricht ein Anbieter bzw. eine Anbieterin einer wesentlichen Preisänderung, kann Go-Yeah berechtigt sein, das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beenden.


12. Testphasen und Sonderangebote

Go-Yeah kann kostenlose Testphasen, Einführungsangebote, Founder-Angebote oder Sonderkonditionen anbieten.

Eine Testphase kann insbesondere für den Zeitraum vorgesehen sein, der im jeweiligen Angebot oder Paket angegeben ist.

Nach Ablauf einer Testphase kann das Vertragsverhältnis in ein kostenpflichtiges Paket übergehen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und Anbieter:innen entsprechend informiert wurden.

Sonderangebote, Rabatte und Founder-Konditionen gelten nur für den jeweils angegebenen Zeitraum und Umfang.


13. Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gewählten Paket oder der individuellen Vereinbarung.

Je nach Paket kann eine monatliche Kündbarkeit, eine Mindestlaufzeit oder eine paketabhängige Laufzeit vorgesehen sein.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, kann ein kostenpflichtiges Anbieterpaket mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragsperiode gekündigt werden.

Die Kündigung kann, soweit verfügbar, im Account oder per E-Mail an office@go-yeah.com erfolgen.

Go-Yeah ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

• Zahlungsverzug
• rechtswidrigen Inhalten
• Verletzung von Rechten Dritter
• Missbrauch der Plattform
• Sicherheitsrisiken
• falschen Angaben
• Reputationsrisiken für Go-Yeah
• schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese Anbieter-AGB


14. Folgen der Kündigung

Nach Beendigung eines kostenpflichtigen Pakets kann die Sichtbarkeit und Funktionalität des Anbieterprofils eingeschränkt werden.

Insbesondere kann Go-Yeah:

• kostenpflichtige Funktionen deaktivieren
• Buchungs- oder Zahlungsfunktionen deaktivieren
• Marketingfunktionen beenden
• Inhalte archivieren
• das Profil auf ein kostenloses Basisprofil reduzieren
• das Profil offline nehmen
• Inhalte aus Nachweis- oder Dokumentationsgründen aufbewahren
• Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung löschen oder anonymisieren

Soweit Anbieterinhalte nach Vertragsende weiterhin auf der Plattform sichtbar bleiben, insbesondere im Rahmen eines Free-Profils, gelten die eingeräumten Nutzungsrechte im dafür erforderlichen Umfang fort.

Anbieter:innen können eine Löschung oder Einschränkung ihrer Inhalte verlangen, soweit keine gesetzlichen Pflichten, berechtigten Interessen oder vertraglichen Gründe entgegenstehen.


15. Buchungen und Vertrag mit Konsument:innen

Soweit über Go-Yeah Buchungen möglich sind, kommt der Vertrag über die jeweilige Freizeit-, Erlebnis- oder Aktivitätsleistung grundsätzlich direkt zwischen Anbieter:in und Konsument:in zustande.

Anbieter:innen sind selbst verantwortlich für:

• die ordnungsgemäße Durchführung der gebuchten Leistung
• die Richtigkeit der Angebotsbeschreibung
• Termine und Verfügbarkeiten
• Preise
• Teilnahmebedingungen
• Sicherheitsinformationen
• Altersbeschränkungen
• Gesundheits- und Eignungsvoraussetzungen
• gesetzliche Informationspflichten
• Verbraucherrechte
• Storno- und Rücktrittsbedingungen
• Rechnungslegung, soweit sie Anbieter:innen obliegt
• steuerliche Behandlung der Anbieterumsätze

Go-Yeah stellt die technische Buchungs-, Vermittlungs-, Kommunikations- und gegebenenfalls Zahlungsinfrastruktur bereit.

Anbieter:innen verpflichten sich, Buchungen und Anfragen zeitnah, sorgfältig und professionell zu bearbeiten.


16. Provisionen

Go-Yeah kann für vermittelte Buchungen, Gutscheine, Pakete, Mitgliedschaften oder sonstige Verkäufe Provisionen, Plattformgebühren oder sonstige transaktionsabhängige Entgelte einheben.

Die konkrete Höhe der Provisionen, Plattformgebühren oder sonstigen Entgelte ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste, dem gewählten Paket, dem Angebot, dem Go-Yeah Studio oder einer individuellen Vereinbarung.

Provisionen und sonstige Entgelte können automatisch einbehalten, verrechnet oder nachträglich abgerechnet werden.

Anbieter:innen akzeptieren, dass Go-Yeah berechtigt ist, Provisionen, Plattformgebühren, Zahlungsgebühren, Rückbelastungen, Stornos oder sonstige offene Beträge mit Auszahlungen an Anbieter:innen zu verrechnen, soweit rechtlich zulässig.


17. Zahlungsabwicklung und Auszahlung

Zahlungen können über Go-Yeah, Zahlungsdienstleister oder sonstige technische Zahlungsabwicklungslösungen verarbeitet werden. Insbesondere kann Stripe eingesetzt werden.

Je nach Setup können Zahlungen im Namen von Go-Yeah, im Namen des Anbieters bzw. der Anbieterin oder über technische Split-Payment- oder Plattformlösungen abgewickelt werden.

Auszahlungen an Anbieter:innen erfolgen nach Maßgabe der technischen Verfügbarkeit, der Zahlungsdienstleisterbedingungen, des jeweiligen Pakets und der vereinbarten Abrechnungslogik.

Auszahlungen können insbesondere erfolgen:

• nach Buchung
• nach Erlebnisdurchführung
• monatlich
• nach Ablauf von Storno-, Rücktritts- oder Rückbuchungsfristen
• nach Abzug von Provisionen und Gebühren


Payment-Gebühren können je nach Vereinbarung von Go-Yeah, Anbieter:innen oder Konsument:innen getragen oder in Preise eingerechnet werden.

Rückbuchungsgebühren, Chargebacks, Betrugsfälle oder Rückforderungen können Anbieter:innen weiterbelastet werden, soweit sie aus der Anbieterleistung, fehlerhaften Informationen, Nichterfüllung, Stornos oder sonstigen vom Anbieter bzw. von der Anbieterin zu vertretenden Umständen resultieren.


18. Rechnungen und Steuern

Anbieter:innen sind für die steuerliche Behandlung ihrer Umsätze selbst verantwortlich.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Anbieter:innen selbst für die ordnungsgemäße Rechnungslegung gegenüber Konsument:innen verantwortlich.

Go-Yeah kann technische Systeme bereitstellen, über die Rechnungen im Namen des Anbieters bzw. der Anbieterin erstellt, übermittelt oder abrufbar gemacht werden.

Anbieter:innen sind verpflichtet, alle für Rechnungslegung, Umsatzsteuer, Gebühren, Abgaben und sonstige steuerliche Pflichten erforderlichen Angaben richtig und aktuell bereitzustellen.

Go-Yeah haftet nicht für steuerliche Pflichten der Anbieter:innen, sofern Go-Yeah nicht ausdrücklich selbst Steuerschuldnerin, Verkäuferin oder Rechnungsausstellerin ist.


19. Gutscheine

Soweit Anbieter:innen Gutscheine über Go-Yeah anbieten, sind Anbieter:innen grundsätzlich für die Einlösung, Durchführung der Leistung und Erfüllung der Gutscheinverpflichtungen verantwortlich, sofern Go-Yeah nicht ausdrücklich selbst als Ausstellerin des Gutscheins auftritt.

Gutscheine können insbesondere Anbieter-Gutscheine, Erlebnisgutscheine, Wertgutscheine, Aktionsgutscheine oder Rabattcodes sein.

Anbieter:innen müssen sicherstellen, dass Gutscheinbedingungen klar, rechtmäßig und vollständig sind. Dazu zählen insbesondere:

• Aussteller des Gutscheins
• einlösbare Leistungen
• Gültigkeit
• Übertragbarkeit
• Einschränkungen
• Stornoregeln
• steuerliche Behandlung

• Vorgehen bei Anbieter-Schließung oder Leistungsunmöglichkeit


Go-Yeah kann technische Gutscheinlösungen bereitstellen und Gutscheine darstellen, verkaufen, verwalten oder abrechnen, soweit dies vereinbart ist.


20. Storno, Rücktritt, No-Show und Absage

Anbieter:innen legen grundsätzlich ihre eigenen Storno- und Rücktrittsbedingungen fest, soweit Go-Yeah keine verbindlichen Standardbedingungen vorgibt.

Anbieter:innen sind verpflichtet, Storno-, Rücktritts- und No-Show-Regeln klar, transparent und rechtmäßig darzustellen.

Bei Absage durch Anbieter:innen sind Anbieter:innen grundsätzlich verantwortlich für:

• rechtzeitige Information der betroffenen Konsument:innen
• Ersatztermin
• Rückerstattung
• Gutscheinlösung
• sonstige gesetzlich oder vertraglich geschuldete Abwicklung

Bei wetterabhängigen Angeboten, Krankheit, Sicherheitsrisiken, höherer Gewalt oder sonstigen außergewöhnlichen Umständen haben Anbieter:innen klare und faire Regelungen vorzusehen.

Anbieter:innen sind verpflichtet, zwingende Verbraucherrechte einzuhalten.


21. Widerruf und Verbraucherrechte

Anbieter:innen sind selbst dafür verantwortlich, Verbraucher:innen über gesetzliche Rücktritts- und Widerrufsrechte zu informieren, soweit diese für ihre Angebote gelten.

Bei bestimmten Freizeitdienstleistungen mit spezifischem Termin oder Zeitraum kann ein gesetzliches Widerrufsrecht ausgeschlossen sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Anbieter:innen müssen sicherstellen, dass ein Ausschluss oder eine Einschränkung von Verbraucherrechten nur erfolgt, soweit dies gesetzlich zulässig ist und transparent kommuniziert wird.

Go-Yeah kann technische Hinweise oder Standardinformationen bereitstellen, übernimmt jedoch keine Verantwortung dafür, dass diese für jedes konkrete Anbieterangebot vollständig oder passend sind.


22. Sicherheit, Genehmigungen und Versicherungen

Anbieter:innen sind selbst für Sicherheit, Durchführung, Genehmigungen, Qualifikationen, Versicherungen und gesetzliche Anforderungen ihrer Angebote verantwortlich.

Anbieter:innen müssen insbesondere sicherstellen, dass:

• erforderliche Gewerbeberechtigungen vorliegen
• behördliche Genehmigungen vorliegen
• qualifiziertes Personal eingesetzt wird
• Sicherheitsstandards eingehalten werden
• Teilnehmer:innen ordnungsgemäß eingewiesen werden
• Alters-, Gesundheits- und Teilnahmevoraussetzungen korrekt angegeben werden
• erforderliche Versicherungen bestehen
• Risiken angemessen kommuniziert werden
• gesetzliche Vorgaben eingehalten werden


Go-Yeah ist nicht verpflichtet, Genehmigungen, Qualifikationen oder Versicherungsnachweise systematisch zu prüfen. Go-Yeah kann jedoch Nachweise verlangen, insbesondere bei risikoreichen Kategorien oder bei konkreten Hinweisen.


23. Risikoreiche Angebote

Bei risikoreichen Angeboten gelten erhöhte Anforderungen an Anbieter:innen. Dazu können insbesondere Angebote aus folgenden Bereichen zählen:

• Action
• Motorsport
• Outdoor
• Fliegen oder Fallen
• Wasser
• Wellness oder Gesundheit
• Tiere
• Alkohol oder Kulinarik
• sonstige sicherheitsrelevante Aktivitäten


Go-Yeah kann für solche Angebote zusätzliche Informationen, Nachweise, Versicherungen, Sicherheitskonzepte oder Freigaben verlangen.

Go-Yeah kann risikoreiche Angebote ablehnen, einschränken oder entfernen, wenn Sicherheits-, Rechts- oder Reputationsbedenken bestehen.


24. Bewertungen

Soweit Bewertungsfunktionen verfügbar sind, können Nutzer:innen Anbieter:innen und Angebote bewerten.

Go-Yeah kann Bewertungen prüfen, moderieren, entfernen oder einschränken, insbesondere bei Verdacht auf:

• Rechtsverletzungen
• Beleidigungen
• diskriminierende Inhalte
• Fake-Bewertungen
• Manipulation
• Spam
• Verstöße gegen Plattformregeln


Ein Anspruch auf Entfernung negativer Bewertungen besteht nicht, sofern die Bewertung rechtmäßig und zulässig ist.

Anbieter:innen dürfen Bewertungen nicht manipulieren, kaufen, erzwingen oder durch unzulässige Vorteile beeinflussen.


25. Creator:innen, Partner und Regionen

Go-Yeah kann mit Creator:innen, Influencer:innen, Regionen, Tourismusorganisationen, Gemeinden, Partnerunternehmen oder sonstigen Partner:innen zusammenarbeiten.

Solche Kooperationen können insbesondere Sichtbarkeit, Content-Erstellung, Partnerseiten, Kampagnen, Empfehlungen, Social-Media-Inhalte, Affiliate-Modelle oder Provisionsmodelle umfassen.

Soweit hierfür besondere Bedingungen gelten, werden diese gesondert vereinbart.

Anbieter:innen stimmen zu, dass ihre öffentlich dargestellten Inhalte im Rahmen der Plattformkommunikation, Partnerkommunikation oder Marketingmaßnahmen genutzt werden können, soweit dies von den eingeräumten Nutzungsrechten umfasst ist.


26. Creator:innen-Anfragen über das Go-Yeah Studio

Anbieter:innen können über das Go-Yeah Studio, soweit diese Funktion verfügbar ist, Creator:innen, Influencer:innen oder sonstige Content-Partner:innen kontaktieren und Anfragen für Kooperationen stellen.

Go-Yeah stellt hierfür lediglich eine technische Kontakt-, Anfrage- oder Vermittlungsfunktion bereit. Go-Yeah ist nicht Vertragspartei einer Kooperation zwischen Anbieter:innen und Creator:innen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Das Zustandekommen, die inhaltliche Ausgestaltung, Vergütung, Zahlungsabwicklung, Leistungserbringung, Nutzungsrechte, Kennzeichnungspflichten, steuerliche Behandlung und sonstige Abwicklung einer Kooperation sind ausschließlich zwischen dem jeweiligen Anbieter bzw. der jeweiligen Anbieterin und dem jeweiligen Creator bzw. der jeweiligen Creatorin zu klären.

Go-Yeah übernimmt keine Haftung dafür, dass eine Kooperation zustande kommt, ordnungsgemäß durchgeführt wird, wirtschaftlich erfolgreich ist oder bestimmte Reichweiten, Inhalte, Ergebnisse oder Veröffentlichungen erzielt werden.

Anbieter:innen und Creator:innen sind jeweils selbst dafür verantwortlich, dass ihre Kooperationen rechtmäßig sind und insbesondere werbe-, medien-, urheber-, marken-, datenschutz-, steuer- und verbraucherschutzrechtliche Vorgaben eingehalten werden.


27. Marken, geschützte Begriffe und Brand Watchlist

Anbieter:innen sind selbst dafür verantwortlich, dass von ihnen bereitgestellte Inhalte, Angebotsbezeichnungen, Kategorien, Beschreibungen, Bilder, Logos, Trainingsnamen, Eventbezeichnungen, Keywords und sonstige Angaben keine Markenrechte, Kennzeichenrechte, Urheberrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzen.

Markenrechtlich geschützte Begriffe, Namen, Logos oder Bezeichnungen dürfen nur verwendet werden, wenn der jeweilige Anbieter bzw. die jeweilige Anbieterin dazu berechtigt ist oder die Verwendung rechtlich zulässig ist. Dies betrifft insbesondere geschützte Marken, Eventnamen, Trainingssysteme, Lizenzprogramme, Zertifizierungen, Veranstaltungsformate oder sonstige geschützte Kennzeichen.

Begriffe wie beispielsweise CrossFit®, HYROX®, Spartan Race® oder vergleichbare Marken dürfen nicht ohne entsprechende Berechtigung so verwendet werden, dass der Eindruck entsteht, Go-Yeah oder der jeweilige Anbieter bzw. die jeweilige Anbieterin sei offiziell zertifiziert, lizenziert, autorisiert, verbunden, empfohlen, unterstützt oder Partner:in der jeweiligen Marke.

Anbieter:innen dürfen geschützte Markenbegriffe insbesondere nicht unberechtigt verwenden als:

• Angebotskategorie
• Filter
• SEO-Seite
• Angebotslabel
• Titel eines Angebots
• Bestandteil einer URL
• Werbeaussage
• Logo oder Bildbestandteil
• Hinweis auf offizielle Zertifizierung, Lizenzierung oder Partnerschaft


Go-Yeah kann eine interne Brand Watchlist bzw. Marken-Blacklist führen. Begriffe auf dieser Watchlist können automatisch oder manuell geprüft, gesperrt, eingeschränkt oder nur nach Nachweis einer entsprechenden Berechtigung freigegeben werden.

Besonders prüfpflichtig sind insbesondere Begriffe und Aussagen wie:

• offiziell
• zertifiziert
• lizenziert
• affiliated
• Affiliate
• Partner
• Academy
• Performance Center
• powered by
• original
• by [Marke]
• official training
• official partner
• licensed provider
• certified coach


Anbieter:innen sind verpflichtet, Go-Yeah unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen, wenn sie für die Verwendung eines geschützten Markenbegriffs, einer Zertifizierung, Lizenz, Partnerschaft oder sonstigen Markenbeziehung berechtigt sind.

Go-Yeah ist berechtigt, Angebote, Texte, Kategorien, Keywords, SEO-Inhalte, Bilder oder sonstige Inhalte zu prüfen, zurückzustellen, zu ändern, zu deaktivieren oder zu löschen, wenn der Verdacht besteht, dass dadurch Markenrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden oder ein irreführender Eindruck über eine Verbindung zu einer Marke entstehen kann.

Eine Freischaltung oder Veröffentlichung durch Go-Yeah stellt keine rechtliche Prüfung oder Bestätigung dar, dass die Verwendung eines Markenbegriffs zulässig ist. Die Verantwortung für die rechtmäßige Verwendung von Marken, Kennzeichen und geschützten Begriffen bleibt beim jeweiligen Anbieter bzw. bei der jeweiligen Anbieterin.

Anbieter:innen halten Go-Yeah von sämtlichen Ansprüchen, Schäden, Kosten und Aufwendungen frei, die aus einer unberechtigten oder rechtswidrigen Verwendung von Marken, Kennzeichen, Logos, geschützten Begriffen, Zertifizierungen oder sonstigen Rechten Dritter durch Anbieter:innen entstehen.


28. Pflichten der Anbieter:innen

Anbieter:innen verpflichten sich insbesondere:

• alle Angaben richtig und aktuell zu halten
• nur rechtmäßige Angebote zu veröffentlichen
• alle erforderlichen Rechte an Inhalten zu besitzen
• keine Rechte Dritter zu verletzen
• Preise und Verfügbarkeiten aktuell zu halten
• Buchungen und Anfragen zeitnah zu bearbeiten
• Konsument:innen ordnungsgemäß zu informieren
• gebuchte Leistungen vertragsgemäß zu erbringen
• Storno- und Rücktrittsregeln einzuhalten
• Verbraucherrechte zu beachten
• erforderliche Genehmigungen und Versicherungen zu besitzen
• Sicherheits- und Teilnahmevoraussetzungen korrekt anzugeben
• keine missbräuchliche Nutzung der Plattform vorzunehmen
• keine Umgehung von Go-Yeah-Gebühren oder Provisionen vorzunehmen
• keine Nutzer:innen außerhalb der Plattform abzuwerben, soweit dadurch vereinbarte Plattformgebühren umgangen werden
• Go-Yeah über wesentliche Änderungen unverzüglich zu informieren


29. Unzulässige Angebote und Inhalte

Go-Yeah kann bestimmte Angebote und Inhalte ausschließen. Nicht zulässig sind insbesondere Angebote oder Inhalte, die:

• rechtswidrig sind
• Rechte Dritter verletzen
• gegen Jugendschutz verstoßen
• gefährliche oder unzulässige Leistungen betreffen
• Glücksspiel betreffen
• Erotik oder sexuelle Dienstleistungen betreffen
• unzulässige medizinische oder therapeutische Versprechen enthalten
• unzulässige Finanzdienstleistungen betreffen
• politische Extremismen fördern
• diskriminierend, beleidigend oder irreführend sind
• dem Ansehen von Go-Yeah schaden können
• Sicherheits- oder Reputationsrisiken begründen

Go-Yeah kann Angebote nach eigenem Ermessen ablehnen, entfernen oder einschränken, wenn berechtigte Gründe vorliegen.


30. Haftung der Anbieter:innen

Anbieter:innen haften gegenüber Konsument:innen, Go-Yeah und Dritten für alle Schäden, Ansprüche, Kosten und Nachteile, die aus ihren Angeboten, Inhalten, Angaben, Pflichtverletzungen oder der Durchführung ihrer Leistungen entstehen, soweit sie diese zu vertreten haben.

Dies betrifft insbesondere:

• falsche oder unvollständige Angaben
• fehlerhafte Preise oder Verfügbarkeiten
• fehlende Genehmigungen
• fehlende Versicherungen
• Sicherheitsmängel
• Verletzungen oder Schäden während Anbieterleistungen
• Nichterfüllung oder Schlechterfüllung
• Verstöße gegen Verbraucherrechte
• Rechtsverletzungen durch Inhalte
• Steuer- oder Abgabenverstöße
• Datenschutzverstöße im Verantwortungsbereich des Anbieters bzw. der Anbieterin


31. Haftung von Go-Yeah

Go-Yeah haftet nur für eigene Pflichtverletzungen.

Go-Yeah ist grundsätzlich nicht Anbieterin, Veranstalterin oder Erbringerin der über die Plattform dargestellten Anbieterleistungen. Für Durchführung, Qualität, Sicherheit, Verfügbarkeit, Rechtmäßigkeit und Erfüllung der jeweiligen Anbieterleistung ist ausschließlich der jeweilige Anbieter bzw. die jeweilige Anbieterin verantwortlich, sofern Go-Yeah nicht ausdrücklich selbst als Anbieterin auftritt.

Go-Yeah haftet nicht für Schäden, Ansprüche oder Nachteile, die aus der Durchführung, Nichtdurchführung, Änderung, Absage, Qualität, Sicherheit oder sonstigen Erbringung einer Anbieterleistung entstehen, soweit diese nicht von Go-Yeah selbst zu vertreten sind.

Go-Yeah haftet nicht für:

• Anbieterinhalte
• Anbieterangaben
• Anbieterleistungen
• Verhalten von Anbieter:innen, Nutzer:innen oder Dritten
• Stornos oder Absagen durch Anbieter:innen
• Unfälle, Verletzungen oder Schäden während Anbieterleistungen
• externe Dienste
• Zahlungsdienstleister
• höhere Gewalt
• technische Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Go-Yeah

Für Schäden, die von Go-Yeah selbst verursacht wurden, haftet Go-Yeah nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder bloße Vermögensschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Eine Haftung von Go-Yeah für Personenschäden sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden bleibt im gesetzlich zwingenden Umfang unberührt.


32. Freistellung

Anbieter:innen verpflichten sich, Go-Yeah von sämtlichen Ansprüchen, Schäden, Kosten und Aufwendungen freizustellen, die Dritte, Nutzer:innen, Behörden oder sonstige Personen gegen Go-Yeah geltend machen, soweit diese Ansprüche auf Anbieterinhalte, Anbieterleistungen, Pflichtverletzungen, Rechtsverletzungen oder sonstige vom Anbieter bzw. von der Anbieterin zu vertretende Umstände zurückzuführen sind.

Die Freistellung umfasst insbesondere angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

Go-Yeah wird Anbieter:innen über geltend gemachte Ansprüche informieren und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist.


33. Datenschutz

Anbieter:innen sind verpflichtet, personenbezogene Daten von Nutzer:innen, die sie über Go-Yeah erhalten, ausschließlich für die zulässigen Zwecke zu verwenden, insbesondere zur Bearbeitung von Anfragen, Buchungen, Kommunikation und Durchführung der Anbieterleistung.

Eine Nutzung solcher Daten für eigene Werbung, Newsletter, Profiling, Weitergabe an Dritte oder sonstige Zwecke ist nur zulässig, wenn hierfür eine geeignete Rechtsgrundlage besteht.

Anbieter:innen sind selbst verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrem Verantwortungsbereich.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch Go-Yeah finden sich in der Datenschutzerklärung.


34. Vertraulichkeit

Anbieter:innen verpflichten sich, vertrauliche Informationen von Go-Yeah, insbesondere technische, wirtschaftliche, strategische oder nicht öffentlich bekannte Informationen, vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung von Go-Yeah an Dritte weiterzugeben.

Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.


35. Änderungen der Plattform und der Anbieter-AGB

Go-Yeah ist berechtigt, die Plattform, Funktionen, technische Abläufe, Pakete, Preise, Provisionsmodelle und diese Anbieter-AGB weiterzuentwickeln oder zu ändern, wenn dies aus technischen, wirtschaftlichen, rechtlichen oder organisatorischen Gründen erforderlich oder zweckmäßig ist.

Über wesentliche Änderungen werden Anbieter:innen in geeigneter Form informiert, beispielsweise per E-Mail, Plattformhinweis oder Hinweis im Anbieter-Account.

Widerspricht ein Anbieter bzw. eine Anbieterin einer wesentlichen Änderung nicht innerhalb angemessener Frist und nutzt die Plattform weiter, gelten die Änderungen als akzeptiert, soweit dies rechtlich zulässig ist und Anbieter:innen auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden.


36. Kommunikation

Rechtserhebliche Erklärungen können per E-Mail erfolgen, soweit nicht zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Anbieter:innen sind verpflichtet, ihre hinterlegte E-Mail-Adresse aktuell zu halten und regelmäßig zu prüfen.

Mitteilungen an Go-Yeah können an office@go-yeah.com gesendet werden.


37. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmer:innen ist, soweit gesetzlich zulässig, Graz, Österreich.

Sollte eine Bestimmung dieser Anbieter-AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


38. Englische Fassung

Diese Anbieter-AGB können zusätzlich in englischer Sprache bereitgestellt werden. Die deutsche Fassung ist die rechtlich maßgebliche Fassung. Bei Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung geht die deutsche Fassung vor.

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