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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Creator:innen

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Frauengasse 7

8010 Graz

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Creator:innen

Stand: 04.08.2026

Diese Creator-AGB regeln die Nutzung von Creator-Funktionen auf Go-Yeah, insbesondere Creator-Profile, Kontaktfunktionen, Kooperationsanfragen, Vermittlungsfunktionen und sonstige Funktionen für Creator:innen, Influencer:innen, Content-Partner:innen und sonstige Personen, die Inhalte, Reichweite oder Kooperationsleistungen über Go-Yeah anbieten oder anbahnen.

Betreiberin der Plattform ist:

Go-World OG i.G.
Frauengasse 7
8010 Graz
Österreich
E-Mail:

Im Folgenden wird die Go-World OG i.G. als „Go-Yeah“, „wir“, „uns“ oder „Plattformbetreiberin“ bezeichnet.


1. Geltungsbereich

Diese Creator-AGB gelten für alle Creator:innen, Influencer:innen, Content-Produzent:innen, Fotograf:innen, Videograf:innen, Blogger:innen, Social-Media-Akteur:innen, Affiliate-Partner:innen und sonstige Personen oder Rechtsträger, die über Go-Yeah Creator-Funktionen, Creator-Profile, Kooperationsanfragen, Kontaktfunktionen oder sonstige Creator-bezogene Plattformfunktionen nutzen.

Diese Creator-AGB gelten insbesondere für:

  • die Erstellung und Nutzung von Creator-Profilen

  • die Darstellung von Creator:innen auf Go-Yeah

  • Kontakt- und Kooperationsanfragen durch Anbieter:innen

  • die Vermittlung oder Anbahnung von Kooperationen

  • die Kommunikation zwischen Anbieter:innen und Creator:innen

  • Content-Erstellung und Content-Nutzung

  • KI-generierte oder KI-bearbeitete Inhalte

  • Marken-, Werbe-, Medien-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte

  • Werbekennzeichnung und rechtliche Verantwortung

  • Haftung und Freistellung


Soweit Go-Yeah eine:n Creator:in selbst direkt beauftragt, kann zusätzlich oder vorrangig ein gesonderter Creator-Kooperationsvertrag, ein individuelles Briefing, ein Angebot oder eine gesonderte Vereinbarung gelten.


2. Rolle von Go-Yeah

Go-Yeah betreibt eine digitale Plattform für regionale Freizeit-, Erlebnis- und Aktivitätsangebote und stellt Anbieter:innen sowie Creator:innen technische Kontakt-, Anfrage-, Sichtbarkeits-, Vermittlungs- und Kommunikationsfunktionen zur Verfügung.

Go-Yeah ist im Verhältnis zwischen Anbieter:innen und Creator:innen grundsätzlich nur Plattformbetreiberin, technische Dienstleisterin und Vermittlerin.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist Go-Yeah nicht Auftraggeberin, Vertragspartnerin, Arbeitgeberin, Agentur, Vertreterin, Zahlungsabwicklerin oder Garantin einer Kooperation zwischen Anbieter:in und Creator:in.

Ein Vertrag über eine Creator-Kooperation kommt grundsätzlich direkt zwischen dem jeweiligen Anbieter bzw. der jeweiligen Anbieterin und dem jeweiligen Creator bzw. der jeweiligen Creatorin zustande.

Go-Yeah übernimmt keine Verantwortung dafür, dass eine Kooperation zustande kommt, bezahlt wird, ordnungsgemäß durchgeführt wird oder bestimmte Reichweiten, Veröffentlichungen, Inhalte, Ergebnisse, Buchungen, Leads oder Umsätze erzielt werden.


3. Creator:innen

Creator:innen können natürliche oder juristische Personen sein, die Inhalte erstellen, Reichweite aufbauen, Social-Media-Kanäle betreiben, Content produzieren oder sonstige Kooperationsleistungen anbieten.

Creator:innen sind selbst dafür verantwortlich, dass sie zur Erbringung ihrer Leistungen rechtlich, steuerlich, gewerberechtlich und tatsächlich berechtigt sind.

Creator:innen sind insbesondere selbst verantwortlich für:

  • ihre gewerbliche oder berufliche Berechtigung

  • steuerliche Pflichten

  • Sozialversicherung

  • Rechnungslegung

  • Plattformregeln ihrer Social-Media-Kanäle

  • Einhaltung von Werbe- und Kennzeichnungspflichten

  • Einhaltung von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz- und KI-Transparenzpflichten

  • ordnungsgemäße Leistungserbringung gegenüber Anbieter:innen


Go-Yeah ist berechtigt, Creator:innen nach eigenem Ermessen abzulehnen, nur eingeschränkt freizuschalten, zu prüfen, zu sperren oder zu entfernen, insbesondere bei Zweifeln an Seriosität, Rechtmäßigkeit, Qualität, Sicherheit oder Plattformtauglichkeit.

Ein Anspruch auf Aufnahme, Freischaltung, Darstellung, Vermittlung oder bestimmte Platzierung besteht nicht.


4. Registrierung und Creator-Profil

Für bestimmte Creator-Funktionen kann ein Creator-Profil oder Account erforderlich sein.

Bei Registrierung und Nutzung sind alle erforderlichen Angaben vollständig, richtig und aktuell zu machen. Dazu können insbesondere gehören:

  • Name

  • Künstlername oder Creator-Name

  • E-Mail-Adresse

  • Telefonnummer

  • Wohnsitz- oder Unternehmensland

  • Social-Media-Kanäle

  • Reichweitenangaben

  • Themenbereiche

  • Content-Beispiele

  • Referenzen

  • Profilbild

  • Beschreibung

  • Kooperationsinteressen

  • Honorarvorstellungen

  • steuerliche oder unternehmerische Angaben, soweit erforderlich

Creator:innen sind verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen.

Go-Yeah kann Creator-Profile prüfen, bearbeiten, vorübergehend sperren, dauerhaft löschen oder deren Sichtbarkeit einschränken, wenn gegen diese Creator-AGB, gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder berechtigte Interessen von Go-Yeah, Anbieter:innen oder Nutzer:innen verstoßen wird.


5. Kooperationsanfragen durch Anbieter:innen

Anbieter:innen können über das Go-Yeah Studio, soweit diese Funktion verfügbar ist, Creator:innen kontaktieren und Anfragen für Kooperationen stellen.

Eine Anfrage über Go-Yeah ist grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen Anbieter:in und Creator:in vereinbart wird.

Creator:innen entscheiden selbst, ob sie eine Anfrage annehmen, ablehnen, beantworten oder verhandeln.

Go-Yeah stellt hierfür lediglich eine technische Kontakt-, Anfrage- oder Vermittlungsfunktion bereit.


6. Vertragsschluss zwischen Anbieter:in und Creator:in

Der Vertrag über eine Kooperation kommt grundsätzlich direkt zwischen Anbieter:in und Creator:in zustande.

Anbieter:in und Creator:in sind selbst verantwortlich für die Klärung und Vereinbarung aller wesentlichen Punkte der Kooperation, insbesondere:

  • Leistungsumfang

  • Briefing

  • Content-Art

  • Veröffentlichungsplattformen

  • Veröffentlichungszeitpunkt

  • Freigabeprozess

  • Vergütung

  • Zahlungsmodalitäten

  • Nutzungsrechte

  • Laufzeit der Nutzungsrechte

  • Exklusivität

  • Werbekennzeichnung

  • KI-Kennzeichnung, soweit erforderlich

  • Storno oder Nichterfüllung

  • Haftung

  • steuerliche Behandlung

  • allfällige Reportings oder Nachweise


Go-Yeah ist nicht verpflichtet, den Inhalt, die Fairness, die Rechtmäßigkeit oder die wirtschaftliche Angemessenheit solcher Vereinbarungen zu prüfen.


7. Vergütung und Zahlung

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgen Vergütung und Zahlung direkt zwischen Anbieter:in und Creator:in.

Go-Yeah ist grundsätzlich nicht für die Zahlung, Abrechnung, Rechnungslegung, steuerliche Behandlung, Mahnung, Durchsetzung oder Rückabwicklung von Creator-Honoraren verantwortlich.

Creator:innen sind selbst dafür verantwortlich, gegenüber Anbieter:innen ordnungsgemäße Rechnungen zu stellen, soweit gesetzlich erforderlich.

Wenn Go-Yeah in Einzelfällen Zahlungsfunktionen, Provisionsmodelle, Affiliate-Modelle oder Abrechnungsfunktionen bereitstellt, gelten die hierfür jeweils angezeigten oder gesondert vereinbarten Bedingungen.


8. Pflichten der Creator:innen

Creator:innen verpflichten sich insbesondere:

  • nur richtige und aktuelle Angaben zu machen

  • nur rechtmäßige Inhalte zu erstellen und zu veröffentlichen

  • Briefings und Vereinbarungen mit Anbieter:innen einzuhalten

  • keine Rechte Dritter zu verletzen

  • Werbe- und Kennzeichnungspflichten einzuhalten

  • KI-Transparenz- und Kennzeichnungspflichten einzuhalten, soweit diese anwendbar sind

  • keine irreführenden Aussagen zu machen

  • keine unzulässigen Gesundheits-, Leistungs-, Heil- oder Erfolgsversprechen abzugeben

  • keine Markenrechte, Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte zu verletzen

  • Plattformregeln von Instagram, TikTok, YouTube, LinkedIn, Facebook oder sonstigen Kanälen einzuhalten

  • keine Fake-Reichweiten, Fake-Follower, Fake-Engagements oder manipulierte Kennzahlen anzugeben

  • keine Inhalte zu erstellen, die dem Ansehen von Go-Yeah, Anbieter:innen oder Dritten rechtswidrig oder unangemessen schaden

  • vertrauliche Informationen von Anbieter:innen und Go-Yeah vertraulich zu behandeln


9. Werbekennzeichnung und Transparenz

Creator:innen sind selbst dafür verantwortlich, sämtliche gesetzlichen, behördlichen, vertraglichen und plattformbezogenen Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten einzuhalten.

Entgeltliche Kooperationen, Produktüberlassungen, Einladungen, Rabatte, Affiliate-Links, Gutscheincodes, Einladungen zu Erlebnissen oder sonstige Vorteile müssen klar und rechtzeitig als Werbung, Anzeige, entgeltliche Einschaltung, Kooperation, Produktplatzierung oder in sonstiger gesetzlich geeigneter Form gekennzeichnet werden, soweit eine Kennzeichnung erforderlich ist.

Die Kennzeichnung muss klar erkennbar, verständlich, wahrnehmbar und so platziert sein, dass Nutzer:innen den kommerziellen Charakter der Veröffentlichung ohne Irreführung erkennen können.

Plattforminterne Labels, Hashtags oder Tools ersetzen nicht zwingend die eigenständige rechtliche Prüfung durch den Creator bzw. die Creatorin.

Go-Yeah übernimmt keine Verantwortung dafür, dass eine Veröffentlichung, Story, ein Reel, Video, Blogbeitrag, Newsletter, Podcast oder sonstiger Inhalt ordnungsgemäß gekennzeichnet ist.


10. Content-Freigabe und Verantwortung

Soweit zwischen Anbieter:in und Creator:in ein Freigabeprozess vereinbart wird, ist dieser direkt zwischen den Parteien abzuwickeln.

Creator:innen bleiben für die von ihnen erstellten, veröffentlichten oder bereitgestellten Inhalte verantwortlich.

Eine Veröffentlichung durch Creator:innen darf nur erfolgen, wenn alle erforderlichen Rechte, Zustimmungen und Freigaben vorliegen.

Go-Yeah kann Inhalte prüfen, entfernen oder deren Sichtbarkeit einschränken, wenn der Verdacht besteht, dass Inhalte gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, diese Creator-AGB oder Plattformstandards verstoßen.

Eine Prüfung oder Freigabe durch Go-Yeah stellt keine rechtliche Prüfung dar und entbindet Creator:innen nicht von ihrer eigenen Verantwortung.


11. KI-generierte und KI-bearbeitete Inhalte

Creator:innen können KI-Tools zur Erstellung, Bearbeitung, Übersetzung, Optimierung, Bildgenerierung, Videobearbeitung, Audioerstellung, Texterstellung, Untertitelung, Skripterstellung, Ideenfindung oder sonstigen Content-Produktion verwenden, sofern dies rechtlich zulässig ist und vertraglichen Vereinbarungen mit Anbieter:innen nicht widerspricht.

Creator:innen sind selbst dafür verantwortlich, dass der Einsatz von KI-Tools rechtmäßig erfolgt und keine Rechte Dritter, Plattformregeln, Datenschutzvorschriften, Werberegeln, Markenrechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstigen gesetzlichen Vorgaben verletzt werden.

KI-generierte oder KI-bearbeitete Inhalte müssen vor Veröffentlichung sorgfältig geprüft werden. Creator:innen sind insbesondere verpflichtet zu prüfen, ob solche Inhalte:

  • sachlich richtig sind

  • keine irreführenden Aussagen enthalten

  • keine unzulässigen Leistungs-, Gesundheits-, Heil- oder Erfolgsversprechen enthalten

  • keine Markenrechte oder Urheberrechte verletzen

  • keine Personen unzulässig darstellen oder imitieren

  • keine realen Orte, Anbieter:innen, Marken oder Ereignisse irreführend darstellen

  • keine vertraulichen oder personenbezogenen Daten unzulässig enthalten

  • mit dem jeweiligen Briefing und der jeweiligen Kooperation vereinbar sind


KI-generierte oder KI-bearbeitete Inhalte sind klar und angemessen zu kennzeichnen, wenn eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht besteht, wenn der Inhalt realistisch wirkt und Nutzer:innen über die künstliche Erzeugung oder Bearbeitung getäuscht werden könnten oder wenn Go-Yeah, der jeweilige Anbieter bzw. die jeweilige Anbieterin oder die jeweilige Plattform eine Kennzeichnung verlangt.

Dies gilt insbesondere für:

  • realistisch wirkende KI-Bilder

  • KI-generierte oder KI-bearbeitete Videos

  • synthetische Stimmen oder KI-Audio

  • Avatare

  • Deepfakes

  • realistisch wirkende Darstellungen von Personen, Orten, Marken, Events oder Anbieter:innen

  • KI-generierte Inhalte zu Themen von öffentlichem Interesse, soweit eine Kennzeichnung erforderlich ist

  • Inhalte, bei denen Nutzer:innen sonst annehmen könnten, dass sie vollständig real, menschlich erstellt oder unverändert sind


Creator:innen dürfen KI nicht einsetzen, um Identitäten, Zertifizierungen, Markenbeziehungen, offizielle Partnerschaften, Teilnehmer:innen, Erfahrungsberichte, Bewertungen, Leistungsnachweise oder sonstige Tatsachen vorzutäuschen.

Creator:innen dürfen insbesondere keine KI-Inhalte erstellen oder veröffentlichen, die den Eindruck erwecken, dass Go-Yeah, ein Anbieter, ein Creator oder eine sonstige Person offiziell mit einer Marke, einem Event, einer Organisation oder einer Zertifizierungsstelle verbunden ist, wenn dies nicht tatsächlich zutrifft.

Go-Yeah ist berechtigt, KI-generierte oder KI-bearbeitete Inhalte zu prüfen, zurückzustellen, zu kennzeichnen, mit Hinweisen zu versehen, zu entfernen oder deren Veröffentlichung abzulehnen, wenn dies rechtlich erforderlich ist oder zur Vermeidung von Irreführung, Rechtsverletzungen oder Reputationsrisiken zweckmäßig erscheint.

Eine Veröffentlichung oder Freigabe durch Go-Yeah stellt keine rechtliche Bestätigung dar, dass der jeweilige KI-Einsatz zulässig, ausreichend gekennzeichnet oder frei von Rechten Dritter ist.


12. Nutzungsrechte an Creator-Inhalten

Creator:innen räumen Go-Yeah an Inhalten, die sie auf Go-Yeah hochladen, in ihrem Creator-Profil bereitstellen oder ausdrücklich für Go-Yeah freigeben, ein nicht ausschließliches, unentgeltliches, räumlich unbeschränktes und zeitlich auf die Dauer der Darstellung bzw. den erforderlichen Nutzungszweck beschränktes Nutzungsrecht ein.

Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere:

  • Darstellung auf der Plattform

  • Darstellung im Creator-Profil

  • technische Speicherung und Verarbeitung

  • Vervielfältigung für technische Zwecke

  • öffentliche Zugänglichmachung auf Go-Yeah

  • Nutzung in Plattformkommunikation

  • Nutzung zur Bewerbung der Creator-Funktion

  • Nutzung in Präsentationen, Pitch-Unterlagen oder Partnerkommunikation, soweit sachlich angemessen


Weitergehende Nutzungsrechte, insbesondere für Ads, bezahlte Kampagnen, großflächige kommerzielle Nutzung, unbegrenzte Nutzung oder Weitergabe an Anbieter:innen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen den beteiligten Parteien.

Nutzungsrechte an Inhalten, die im Rahmen einer Kooperation für Anbieter:innen erstellt werden, sind direkt zwischen Anbieter:in und Creator:in zu vereinbaren.


13. Rechte Dritter

Creator:innen sichern zu, dass sie über alle erforderlichen Rechte, Lizenzen, Zustimmungen und Freigaben für die von ihnen bereitgestellten, erstellten oder veröffentlichten Inhalte verfügen.

Dies betrifft insbesondere:

  • Urheberrechte

  • Leistungsschutzrechte

  • Markenrechte

  • Designrechte

  • Persönlichkeitsrechte

  • Bildnisrechte

  • Musikrechte

  • Rechte an Videos, Fotos, Grafiken und Texten

  • Rechte von abgebildeten Personen

  • Rechte von Locations, Veranstalter:innen oder Marken

  • Rechte an KI-generierten oder KI-bearbeiteten Inhalten, soweit solche Rechte bestehen oder erforderlich sind


Creator:innen dürfen keine Musik, Bilder, Videos, Logos, Marken, Designs, Personenabbildungen, KI-generierten Inhalte oder sonstigen Inhalte verwenden, wenn hierfür keine ausreichenden Rechte oder Freigaben bestehen.


14. Marken, geschützte Begriffe und Brand Watchlist

Creator:innen sind selbst dafür verantwortlich, dass von ihnen verwendete Begriffe, Marken, Logos, Eventnamen, Trainingsnamen, Hashtags, Bildbestandteile, Claims oder sonstige Kennzeichen keine Rechte Dritter verletzen und keine irreführende Verbindung zu Marken, Veranstalter:innen oder Lizenzgeber:innen herstellen.

Markenrechtlich geschützte Begriffe, Namen, Logos oder Bezeichnungen dürfen nur verwendet werden, wenn eine entsprechende Berechtigung besteht oder die Verwendung rechtlich zulässig ist.

Begriffe wie beispielsweise CrossFit®, HYROX®, Spartan Race® oder vergleichbare Marken dürfen nicht ohne entsprechende Berechtigung so verwendet werden, dass der Eindruck entsteht, Go-Yeah, der jeweilige Anbieter oder der Creator bzw. die Creatorin sei offiziell zertifiziert, lizenziert, autorisiert, verbunden, empfohlen, unterstützt oder Partner:in der jeweiligen Marke.

Besonders prüfpflichtig sind insbesondere Begriffe und Aussagen wie:

  • offiziell

  • zertifiziert

  • lizenziert

  • affiliated

  • Affiliate

  • Partner

  • Academy

  • Performance Center

  • powered by

  • original

  • by [Marke]

  • official training

  • official partner

  • licensed provider

  • certified coach


Go-Yeah kann eine interne Brand Watchlist bzw. Marken-Blacklist führen. Begriffe auf dieser Watchlist können automatisch oder manuell geprüft, gesperrt, eingeschränkt oder nur nach Nachweis einer entsprechenden Berechtigung freigegeben werden.

Creator:innen sind verpflichtet, Go-Yeah unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen, wenn sie zur Verwendung eines geschützten Markenbegriffs, einer Zertifizierung, Lizenz, Partnerschaft oder sonstigen Markenbeziehung berechtigt sind.

Go-Yeah ist berechtigt, Inhalte, Profile, Texte, Hashtags, Keywords, Bilder, Videos oder sonstige Angaben zu prüfen, zurückzustellen, zu ändern, zu deaktivieren oder zu löschen, wenn der Verdacht besteht, dass Markenrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden oder ein irreführender Eindruck über eine Verbindung zu einer Marke entstehen kann.

Eine Freischaltung oder Veröffentlichung durch Go-Yeah stellt keine rechtliche Prüfung oder Bestätigung dar, dass die Verwendung eines Markenbegriffs zulässig ist.


15. Verbotene Inhalte

Creator:innen dürfen keine Inhalte veröffentlichen, hochladen, übermitteln oder bewerben, die:

  • rechtswidrig sind

  • Rechte Dritter verletzen

  • irreführend oder falsch sind

  • diskriminierend, beleidigend oder herabwürdigend sind

  • Gewalt verherrlichen

  • extremistische Inhalte enthalten

  • sexuelle oder pornografische Inhalte enthalten, soweit diese nicht ausdrücklich zugelassen sind

  • Glücksspiel oder illegale Angebote fördern

  • unzulässige medizinische, gesundheitliche oder leistungsbezogene Versprechen enthalten

  • jugendgefährdend sind

  • gegen Plattformregeln sozialer Netzwerke verstoßen

  • Spam, Malware oder betrügerische Elemente enthalten

  • KI-generierte Täuschungen, Deepfakes oder synthetische Inhalte enthalten, soweit diese rechtswidrig, nicht ausreichend gekennzeichnet oder irreführend sind

  • dem Ansehen von Go-Yeah oder Anbieter:innen rechtswidrig oder unangemessen schaden können

Go-Yeah kann solche Inhalte entfernen, sperren oder die Zusammenarbeit mit Creator:innen beenden.


16. Keine Erfolgsgarantie

Go-Yeah übernimmt keine Garantie für:

  • das Zustandekommen von Kooperationen

  • bestimmte Honorare

  • bestimmte Reichweiten

  • bestimmte Buchungen, Leads oder Umsätze

  • bestimmte Veröffentlichungen

  • bestimmte Performance-Ergebnisse

  • Zufriedenheit von Anbieter:innen oder Creator:innen

  • Verfügbarkeit bestimmter Creator-Funktionen


Creator:innen haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Anfragen, Kooperationen, Empfehlungen, Platzierungen oder Vermittlungen.


17. Bewertungen, Rankings und Darstellung

Go-Yeah kann Creator:innen auf der Plattform darstellen, empfehlen, kategorisieren, bewerten, ranken oder in Such- und Filterfunktionen einordnen.

Die Sichtbarkeit kann insbesondere von Profilqualität, Themenbereich, Verfügbarkeit, Standort, bisherigen Kooperationen, Nutzerinteresse, Plattformlogik, Qualitätssignalen oder manueller Auswahl abhängen.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Darstellung, Platzierung, Empfehlung oder Reichweite besteht nicht.

Go-Yeah ist berechtigt, Darstellungs- und Rankinglogiken weiterzuentwickeln, zu ändern oder einzuschränken.


18. Direktbeauftragung durch Go-Yeah

Wenn Go-Yeah selbst Creator:innen für eigene Kampagnen, Inhalte, Social-Media-Maßnahmen, Fotos, Videos, Texte oder sonstige Leistungen beauftragt, gelten zusätzlich oder vorrangig die jeweils vereinbarten individuellen Bedingungen, Briefings, Angebote oder Creator-Kooperationsverträge.

In diesem Fall sind insbesondere Leistungsumfang, Vergütung, Nutzungsrechte, Freigaben, Werbekennzeichnung, KI-Kennzeichnung, Veröffentlichungsfristen und Zahlungsmodalitäten gesondert zu regeln.

Diese Creator-AGB gelten ergänzend, soweit sie der individuellen Vereinbarung nicht widersprechen.


19. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Go-Yeah finden sich in der Datenschutzerklärung.

Creator:innen dürfen personenbezogene Daten von Anbieter:innen, Nutzer:innen oder sonstigen Personen, die sie über Go-Yeah erhalten, nur für die jeweils zulässigen Zwecke verwenden, insbesondere zur Bearbeitung von Anfragen und Durchführung vereinbarter Kooperationen.

Eine Nutzung solcher Daten für eigene Werbung, Newsletter, Weitergabe an Dritte, Profiling oder sonstige Zwecke ist nur zulässig, wenn hierfür eine geeignete Rechtsgrundlage besteht.

Creator:innen sind selbst verantwortlich für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften in ihrem Verantwortungsbereich.


20. Vertraulichkeit

Creator:innen verpflichten sich, vertrauliche Informationen von Go-Yeah, Anbieter:innen oder Kooperationspartner:innen vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung offenzulegen.

Vertrauliche Informationen können insbesondere Briefings, Preise, Kampagnenpläne, interne Strategien, unveröffentlichte Inhalte, Zugangsdaten, technische Informationen oder sonstige nicht öffentliche Informationen sein.

Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Nutzung oder Kooperation fort.


21. Sperre und Beendigung

Creator:innen können ihre Nutzung der Creator-Funktionen grundsätzlich jederzeit beenden, soweit keine laufenden Verpflichtungen gegenüber Anbieter:innen oder Go-Yeah entgegenstehen.

Go-Yeah kann Creator-Profile oder Creator-Funktionen sperren, einschränken oder löschen, wenn:

  • gegen diese Creator-AGB verstoßen wird

  • gesetzliche Vorschriften verletzt werden

  • Rechte Dritter verletzt werden

  • falsche Angaben gemacht werden

  • Contentpflichten verletzt werden

  • Werbekennzeichnungspflichten missachtet werden

  • KI-Kennzeichnungspflichten missachtet werden

  • Markenrechte oder Urheberrechte verletzt werden

  • Sicherheits-, Rechts- oder Reputationsrisiken bestehen

  • die Plattform missbräuchlich genutzt wird


Laufende direkte Vereinbarungen zwischen Anbieter:innen und Creator:innen bleiben davon unberührt, sofern nicht gesetzlich oder vertraglich etwas anderes gilt.


22. Haftung der Creator:innen

Creator:innen haften gegenüber Anbieter:innen, Go-Yeah und Dritten für alle Schäden, Ansprüche, Kosten und Nachteile, die aus ihren Inhalten, Angaben, Pflichtverletzungen, Rechtsverletzungen oder der Durchführung ihrer Leistungen entstehen, soweit sie diese zu vertreten haben.

Dies betrifft insbesondere:

  • falsche oder irreführende Angaben

  • fehlende oder fehlerhafte Werbekennzeichnung

  • fehlende oder fehlerhafte KI-Kennzeichnung

  • Verletzung von Markenrechten

  • Verletzung von Urheberrechten

  • Verletzung von Persönlichkeitsrechten

  • unzulässige Nutzung von Musik, Bildern, Videos, Logos oder KI-generierten Inhalten

  • irreführende oder rechtswidrige KI-Inhalte

  • Datenschutzverstöße

  • Nichtleistung oder Schlechterfüllung gegenüber Anbieter:innen

  • steuerliche oder gewerberechtliche Verstöße im Verantwortungsbereich des Creators bzw. der Creatorin


23. Haftung von Go-Yeah

Go-Yeah haftet nur für eigene Pflichtverletzungen.

Go-Yeah ist grundsätzlich nicht Vertragspartei, Auftraggeberin, Agentur, Zahlungsabwicklerin oder Garantin von Kooperationen zwischen Anbieter:innen und Creator:innen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Go-Yeah haftet nicht für Schäden, Ansprüche oder Nachteile, die aus dem Zustandekommen, Nichtzustandekommen, der Durchführung, Nichtdurchführung, Änderung, Absage, Vergütung, Qualität oder sonstigen Abwicklung einer Kooperation zwischen Anbieter:in und Creator:in entstehen, soweit diese nicht von Go-Yeah selbst zu vertreten sind.

Go-Yeah haftet insbesondere nicht für:

  • Inhalte von Creator:innen

  • Angaben von Creator:innen

  • Verhalten von Creator:innen oder Anbieter:innen

  • nicht gekennzeichnete Werbung

  • nicht oder fehlerhaft gekennzeichnete KI-Inhalte

  • Marken-, Urheber-, Persönlichkeits-, Datenschutz- oder KI-Transparenzverstöße von Creator:innen

  • ausbleibende Zahlungen durch Anbieter:innen

  • Streitigkeiten zwischen Anbieter:innen und Creator:innen

  • ausbleibende Reichweite, Performance oder wirtschaftliche Ergebnisse

  • externe Plattformen wie Instagram, TikTok, YouTube, LinkedIn oder Facebook

  • Sperren, Löschungen oder Einschränkungen durch Social-Media-Plattformen

  • technische Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Go-Yeah


Für Schäden, die von Go-Yeah selbst verursacht wurden, haftet Go-Yeah nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder bloße Vermögensschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Eine Haftung von Go-Yeah für Personenschäden sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden bleibt im gesetzlich zwingenden Umfang unberührt.


24. Freistellung

Creator:innen verpflichten sich, Go-Yeah von sämtlichen Ansprüchen, Schäden, Kosten und Aufwendungen freizustellen, die Dritte, Anbieter:innen, Behörden, Plattformen oder sonstige Personen gegen Go-Yeah geltend machen, soweit diese Ansprüche auf Inhalte, Angaben, Pflichtverletzungen, Rechtsverletzungen oder sonstige vom Creator bzw. von der Creatorin zu vertretende Umstände zurückzuführen sind.

Die Freistellung umfasst insbesondere Ansprüche im Zusammenhang mit:

  • fehlender oder fehlerhafter Werbekennzeichnung

  • fehlender oder fehlerhafter KI-Kennzeichnung

  • Urheberrechtsverletzungen

  • Markenrechtsverletzungen

  • Persönlichkeitsrechtsverletzungen

  • Datenschutzverstößen

  • rechtswidrigen oder irreführenden KI-Inhalten

  • nicht erfüllten Kooperationsleistungen


Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

Go-Yeah wird Creator:innen über geltend gemachte Ansprüche informieren und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist.


25. Änderungen der Creator-Funktionen und Creator-AGB

Go-Yeah ist berechtigt, Creator-Funktionen, Plattformabläufe, Darstellungsformen, Kontaktfunktionen, Kooperationsfunktionen und diese Creator-AGB weiterzuentwickeln oder zu ändern, wenn dies aus technischen, wirtschaftlichen, rechtlichen oder organisatorischen Gründen erforderlich oder zweckmäßig ist.

Über wesentliche Änderungen werden Creator:innen in geeigneter Form informiert, beispielsweise per E-Mail, Plattformhinweis oder Hinweis im Account.

Widerspricht ein Creator bzw. eine Creatorin einer wesentlichen Änderung nicht innerhalb angemessener Frist und nutzt die Plattform weiter, gelten die Änderungen als akzeptiert, soweit dies rechtlich zulässig ist und Creator:innen auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden.


26. Kommunikation

Rechtserhebliche Erklärungen können per E-Mail erfolgen, soweit nicht zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Creator:innen sind verpflichtet, ihre hinterlegte E-Mail-Adresse aktuell zu halten und regelmäßig zu prüfen.

Mitteilungen an Go-Yeah können an gesendet werden.


27. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmer:innen ist, soweit gesetzlich zulässig, Graz, Österreich.

Sollte eine Bestimmung dieser Creator-AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


28. Englische Fassung

Diese Creator-AGB können zusätzlich in englischer Sprache bereitgestellt werden. Die deutsche Fassung ist die rechtlich maßgebliche Fassung. Bei Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung geht die deutsche Fassung vor.

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